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Arbeitsrecht bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Handlungsempfehlungen zum Management arbeitsrechtlicher Aspekte im Berichterstattungsprozess
Nachhaltigkeit im Unternehmen ist eine Querschnittmaterie. Den regulatorischen Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung setzen die CSRD und die ESRS. Davon abgesehen, ist der Berichterstattungsprozess mit einer Vielzahl operativer und rechtlicher Anknüpfungspunkte verbunden. Insbesondere bei der Berichterstattung zu „S“-Themen stellen sich arbeitsrechtliche Fragen, deren Berücksichtigung sowohl bei der Berichterstattung als auch bei einer nachhaltigen Transformation im Allgemeinen unabdingbar sind. Basierend auf Praxiserfahrungen der Autoren gibt dieser Beitrag einen Überblick über das Management arbeitsrechtlicher Aspekte bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Arbeitsrechtliches Know-how (intern und/oder extern) sollte möglichst frühzeitig in den Berichterstattungsprozess einbezogen werden.
Das Begriffsverständnis der ESRS harmoniert nicht zwangsläufig mit dem nationalen arbeitsrechtlichen Begriffsverständnis. Dies wird insbesondere bei der Berichterstattung über Arbeitskräfte des Unternehmens relevant.
Die Optimierung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen ist im Einklang mit geltendem Arbeitsrecht vorzunehmen. Die Umsetzung kann daher längere Zeit in Anspruch nehmen und bedarf sorgfältiger Planung.