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FG Hessen 18.06.2024 10 K 1736/19, Kommentierte Nachricht

Einkommensteuer | Anschaffungsnahe Aufwendungen bei Eigentumswohnung

Die Bemessungsgrundlage für die Prüfung anschaffungsnaher Aufwendungen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG richtet sich bei einer Eigentumswohnung nach den Anschaffungskosten zuzüglich Nebenkosten für die Eigentumswohnung und nicht nach den Anschaffungskosten für das gesamte Gebäude.

[i]Berechnung der 15 %-Grenze des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStGZu den von § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG erfassten Baumaßnahmen gehören sowohl die Baumaßnahmen in der Eigentumswohnung selbst als auch die Arbeiten des Käufers am Gemeinschaftseigentum, z. B. der Einbau neuer Fenster, die zum Gemeinschaftseigentum gehören.

[i]Erweiterungskosten sind keine anschaffungsnahen AufwendungenNicht zu den anschaffungsnahen Aufwendungen gehören nach dem Wortlaut des § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 2 EStG Aufwendungen für eine Erweiterung gemäß § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB. Nach dem Hessischen FG ist von einer Erweiterung auszugehen, wenn der Käufer der Eigentumswohnung zwei Kamine entfernt und dadurch die Wohnfläche um 4 qm vergrößert.

[i]Kläger hatte Eigentumswohnungen gekauft und anschließend modernisiertIn dem vom Fi...

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Anschaffungsnahe Aufwendungen bei Eigentumswohnung

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