1. Im Falle einer unternehmensbezogenen Sanierung sind auch Kommanditisten mit negativem Kapitalkonto am Sanierungsgewinn mit der Folge zu beteiligen, daß das negative Kapitalkonto steuerfrei aufgefüllt wird. Das gilt auch für Kommanditisten, die zum Zweck der Sanierung aus der KG ausscheiden.
2. Das FA kann sich gegenüber einem ausscheidenden Kommanditisten nicht auf den Bilanzenzusammenhang berufen, wenn es den Vorjahresbescheid den übrigen Gesellschaftern, nicht aber dem Kommanditisten, wirksam bekanntgegeben hat.
3. Da kein Bilanzposten berührt wird, ist bei der Prüfung des Bilanzenzusammenhangs die Frage, ob ein im Vorjahr angefallener Sanierungsgewinn steuerfrei war, unerheblich.