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Track 12 | Darlehen: Bemessung der Schenkungsteuer bei nicht marktüblicher Verzinsung
Der Bundesfinanzhof hat aktuell bekräftigt, dass die Gewährung eines nicht marktüblich verzinsten Darlehens als gemischte Schenkung zu versteuern ist. Die höchsten deutschen Steuerrichter haben erfreulicherweise aber auch klargestellt, dass bei der Bemessung des Zinsvorteils der in § 15 Abs. 1 BewG festgelegte Zinssatz von 5,5 % nicht herangezogen werden kann, wenn ein niedrigerer marktüblicher Wert für vergleichbare Darlehen feststeht.
Unter Angehörigen ist es bekanntlich keineswegs selten, dass ein Darlehen gewährt wird, das nicht marktüblich verzinst wird. Wie der Bundesfinanzhof aktuell bekräftigt hat, unterliegt die Gewährung eines solchen niedrig verzinsten oder gar zinslosen Darlehens als freigebige Zuwendung der Schenkungsteuer.
Der II. Senat des BFH hat erfreulicherweise aber auch klargestellt: Bei der Bemessung des Zinsvorteils kann der im Bewertungsgesetz festgelegte Zinssatz von 5,5 % nicht herangezogen werden, wenn ein niedrigerer marktüblicher Wert für vergleichbare Darlehen feststeht.
Für die Praxis ist es wichtig, dass nach der Urteilsbegründung der Steuerpflichtige den niedrigeren Marktzins nicht nachweisen muss. Anders als etwa bei dem niedrigeren gemeinen Wer...