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Track 26 | Kindergeld: Kein Anspruch bei coronabedingt längerer Übergangszeit zwischen Ausbildungsabschnitten
Wird während der Corona-Pandemie auf Betreiben des Betriebs die Ausbildung eines Kindes zum Hotelfachmann durch einen Aufhebungsvertrag vorzeitig beendet, haben die Eltern nach einem erstinstanzlichen Urteil des FG Schleswig-Holstein keinen Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind coronabedingt erst nach 16 Monaten einen neuen Ausbildungsplatz findet. Eine analoge Anwendung von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2b EStG scheide mangels einer planwidrigen Regelungslücke aus.
Auch zum Kindergeld haben wir einen schwebenden Prozess ausgewählt.
Während Corona gab es im Steuerkosmos zahlreiche Sonderregelungen. Leider aber nicht beim Kindergeld, wenn es bedingt durch die Pandemie zu einer längeren Unterbrechung der Ausbildung von volljährigen Kindern kam.
In dem Streitfall, der jetzt dem Bundesfinanzhof vorliegt, war es so, dass der Sohn eine Ausbildung zum Hotelfachmann absolvierte. Als während der Corona-Pandemie alle Hotels geschlossen waren, wurde das Ausbildungsverhältnis auf Betreiben des Betriebs durch einen Aufhebungsvertrag vorzeitig beendet – zum .
Gut nachvollziehbar verzichtete der Sohn darauf, in der gleichen Branche einen neuen Ausbildungsbetrieb zu suchen. Alle anderen...