Investmentsteuergesetz | Bekanntgabe des Basiszinses zur Berechnung der Vorabpauschale (BMF)
Das BMF hat den Basiszins zum für die Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 InvStG für 2025 bekannt gegeben ().
Hintergrund: Der Anleger eines Investmentfonds hat als Investmentertrag unter anderem die Vorabpauschale nach § 18 InvStG zu versteuern (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 InvStG). Die Vorabpauschale für 2025 ist unter Anwendung des Basiszinses vom zu ermitteln.
Hierzu führt das BMF weiter aus:
Die Deutsche Bundesbank hat hierfür auf den einen Wert von 2,53 % für Bundeswertpapiere mit jährlicher Kuponzahlung und einer Restlaufzeit von 15 Jahren errechnet.
Quelle: , veröffentlicht auf der Homepage des BMF (lb)
Fundstelle(n):
HAAAJ-83131