Der (für die Entscheidungserheblichkeit des Verfahrensmangels unvollständiger Sachverhaltsermittlung maßgebliche) Rechtsstandpunkt des FG, das Merkmal der Eigenverantwortlichkeit als Voraussetzung freiberuflicher Tätigkeit der Klägerin setze voraus, daß sie jeden Patienten persönlich kannte, "also nicht nur vom Papier her", und somit ein gewisses Vertrauensverhältnis zu den Kranken herstellen konnte, verlangt die Ermittlung der Zahl der "persönlich zu besuchenden / betreuenden" Patienten einerseits und der dafür neben der "leitenden Tätigkeit" verbleibenden Arbeitszeit der Klägerin zum anderen.
Tatbestand
Fundstelle(n): BFH/NV 1997 S. 800 BFH/NV 1997 S. 800 Nr. -1 OAAAA-97368
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