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BFH 21.08.2024 II R 43/22, StuB 2/2025 S. 74

Erbschaft-/Schenkungsteuer | Kosten im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft als Nachlassverbindlichkeiten

(1) Zu den als Nachlassregelungskosten abzugsfähigen Aufwendungen für die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft können auch Kosten gehören, die im Rahmen der Teilung des Nachlasses für den Verkauf beweglicher NachS. 75lassgegenstände durch Versteigerung anfallen, um die testamentarisch jedem Miterben zugewandten Geldbeträge zu erzielen. (2) Die Öffentlichkeit kann auch bei (teilweiser) Durchführung einer mündlichen Verhandlung mittels Bild- und Tonübertragung von einem anderen Ort nur im Gerichtssaal, nicht aber an dem anderen Ort hergestellt oder ausgeschlossen werden (Bezug: § 1922 Abs. 1, § 2032, § 2033 Abs. 2, § 2042, § 2048 Satz 1, § 2059, § 2060, § 2197 Abs. 1, § 2204 Abs. 1 BGB; § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 und 3, § 12 ErbStG).

Praxishinweise

...BStBl 2024 II S. 166BStBl 2010 II S. 489

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