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Grunderwerbsteuer | Steuerbefreiung bei Anteilsvereinigung der Anteile an einer Personengesellschaft (FG)
Bei der unmittelbaren Anteilsvereinigung der Anteile an einer Personengesellschaft ist § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG nicht einschlägig. Bei der unmittelbaren Anteilsvereinigung der Anteile an einer Personengesellschaft ist im Wege einer interpolierenden Anwendung der Befreiungstatbestände gemäß § 6 Abs. 2 GrEStG und § 3 Nr. 6 GrEStG durch die Personengesellschaft auf deren Gesellschafter hindurchzusehen. Die persönlichen Eigenschaften der Gesellschafter werden der Gesellschaft quotal zugerechnet (; Revision zugelassen).
Hintergrund: Geht ein Grundstück von einer Gesamthand in das Alleineigentum einer an der Gesamthand beteiligten Person über, so wird die Steuer nach § 6 Abs. 2 Satz 1 GrEStG in Höhe des Anteils nicht erhoben, zu dem der Erwerber am Vermögen der Gesamthand beteiligt ist.
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