Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Grunderwerbsteuer | Steuerbefreiung bei Anteilsvereinigung der Anteile an einer Personengesellschaft (FG)
Bei der unmittelbaren
Anteilsvereinigung der Anteile an einer Personengesellschaft ist
§ 1 Abs.
3 Nr. 1 GrEStG nicht einschlägig. Bei der unmittelbaren
Anteilsvereinigung der Anteile an einer Personengesellschaft ist im Wege einer
interpolierenden Anwendung der Befreiungstatbestände gemäß
§ 6 Abs. 2
GrEStG und
§ 3 Nr. 6
GrEStG durch die Personengesellschaft auf deren
Gesellschafter hindurchzusehen. Die persönlichen Eigenschaften der
Gesellschafter werden der Gesellschaft quotal zugerechnet
(;
Revision zugelassen).
Hintergrund: Geht ein Grundstück von einer Gesamthand in das Alleineigentum einer an der Gesamthand beteiligten Person über, so wird die Steuer nach § 6 Abs. 2 Satz 1 GrEStG in Höhe des Anteils nicht erhoben, zu dem der Erwerber am Vermögen der Gesamthand beteiligt ist.
S...