Online-Nachricht - Montag, 13.01.2025

Familienrecht | Gemeinsame unterhaltsrechtliche Leitlinien NRW 2025 angepasst (OLG)

Die Oberlandesgerichte Düsseldorf, Hamm und Köln haben die am veröffentlichten unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2025 wegen der Erhöhung des Kindergeldes mit einem geänderten Anhang „Tabelle Zahlbeträge“ versehen. Diese Tabelle beziffert die nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils zu zahlenden Kindesunterhaltsbeträge.

Hintergrund: Den Zahlbeträgen, die in der "Tabelle Zahlbeträge" im Anhang II der am veröffentlichten Leitlinien NRW aufgeführt waren, lag ein Kindergeld von 250 € zugrunde. Das Kindergeld ist jedoch mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz vom (BGBl. 2024 I Nr. 449) ab Januar 2025 auf 255 € erhöht worden.

Demgemäß ist die „Zahlbetragstabelle“ neu gefasst worden. Die Leitlinien selbst und ihr Anhang I (Düsseldorfer Tabelle) bleiben unverändert.

Hinweis: Die Leitlinien NRW für 2025 mit der geänderten "Tabelle Zahlbeträge" im Anhang II sind ab sofort auf den Internetseiten der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Hamm und Köln abrufbar.

Quelle: Oberlandesgerichte Düsseldorf, Hamm und Köln, Pressemitteilung v. (lb)

Fundstelle(n):
AAAAJ-82935