Familienrecht | Gemeinsame unterhaltsrechtliche Leitlinien NRW 2025 angepasst (OLG)
Die Oberlandesgerichte Düsseldorf,
Hamm und Köln haben die am
veröffentlichten unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in
Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2025 wegen der Erhöhung des Kindergeldes mit
einem geänderten Anhang „Tabelle Zahlbeträge“ versehen. Diese
Tabelle beziffert die nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils zu zahlenden
Kindesunterhaltsbeträge.
Hintergrund: Den Zahlbeträgen, die in der "Tabelle Zahlbeträge" im Anhang II der am veröffentlichten Leitlinien NRW aufgeführt waren, lag ein Kindergeld von 250 € zugrunde. Das Kindergeld ist jedoch mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz vom (BGBl. 2024 I Nr. 449) ab Januar 2025 auf 255 € erhöht worden.
Demgemäß ist die „Zahlbetragstabelle“ neu gefasst worden. Die Leitlinien selbst und ihr Anhang I (Düsseldorfer Tabelle) bleiben unverändert.
Hinweis: Die Leitlinien NRW für 2025 mit der geänderten "Tabelle Zahlbeträge" im Anhang II sind ab sofort auf den Internetseiten der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Hamm und Köln abrufbar.
Quelle: Oberlandesgerichte Düsseldorf, Hamm und Köln, Pressemitteilung v. (lb)
Fundstelle(n):
AAAAJ-82935