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Thüringer FG Urteil v. - 3 K 778/11

Gesetze: EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, EStG § 8 Abs. 1, EStG § 11 Abs. 1, BewG § 11 Abs. 2

Geldwerter Vorteil

verbilligte Überlassung sog. „restrictes shares” durch den Arbeitgeber

Verfügungsbeschränkungen

Leitsatz

1. Vom Arbeitgeber verbilligt überlassene Aktien sind nicht zugeflossen, solange dem Arbeitnehmer eine Verfügung darüber rechtlich unmöglich ist.

2. Im Streitfall war ein Zufluss anzunehmen, da der Arbeitnehmer die ihm von seinem Arbeitgeber verbilligt überlassenen „restrictes shares” ohne Weiteres nach den Regeln einer privaten Transaktion selbst vor Ablauf einer einjährigen Haltefrist hätte verkaufen können. Dem stand insbesondere auch ein Widerspruchsrecht der US-amerikanischen Muttergesellschaft nicht entgegen.

3. Wegen in den „restricted shares” selbst liegenden Verfügungsbeschränkungen war bei Bestimmung der Höhe des jeweiligen geldwerten Vorteils ein Abschlag vorzunehmen. Diesen schätzte das Gericht unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Einzelfalls griffweise jeweils mit 35 v. H. vom Kurswert.

Fundstelle(n):
RAAAJ-82925

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Nutzungsdauer:
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Thüringer FG, Urteil v. 22.04.2015 - 3 K 778/11

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