Gesetze:
FZA, Anhang I Art. 9 Abs. 2 ;
FZA, Anhang I Art. 15 Abs. 2;
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 9
Sonderausgaben/Ausland
Zum Sonderausgabenabzug von Schulgeld für den Besuch einer Privatschule in der Schweiz bereits vor dem Beginn der Schulpflicht
in Deutschland
Leitsatz
1. Ein Sonderausgabenabzug gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1 EStG für Schulgeldzahlungen an eine Privatschule in der Schweiz
scheidet regelmäßig auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Gleichbehandlung aus Art. 9 Abs. 2 des Anhangs I des FZA
(ggfs. iVm Art. 15 Abs. 2 des Anhangs I des FZA) aus, wenn das Kind altersbedingt noch keiner öffentlich-rechtlichen Schulpflicht
in Deutschland unterliegt (Anschluss an ).
2. Eine Beschränkung des Sonderausgabenabzugs auf das an eine in der EU bzw. dem EWR-Raum belegene Privatschule gezahlte Schulgeld
ist mit dem FZA vereinbar, wenn das Schulgeld auch für den reinen Auslandsfall (hier: Wohnsitz des Stpfl. und Schulbesuch
in der Schweiz) bei der Einkommensbesteuerung im Ausland (hier: in der Schweiz) nicht in Abzug hätte gebracht werden können,
weil das ausländische Steuerrecht – anders als das deutsche Recht – keine Abzugsfähigkeit der Schulgeldzahlungen kennt.
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