Umsatzsteuer als Masseverbindlichkeit während eines vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens (§§ 270, 270a InsO a.F.)
Leitsatz
1. Nach § 55 Abs. 2 Satz 1 InsO a.F. gelten Verbindlichkeiten, die von einem vorläufigen Insolvenzverwalter begründet worden
sind, auf den die Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners übergegangen ist, nach der Eröffnung des Verfahrens
als Masseverbindlichkeiten.
2. Nach § 55 Abs. 4 InsO a.F. gelten Verbindlichkeiten des Insolvenzschuldners aus dem Steuerschuldverhältnis, die von einem
vorläufigen Insolvenzverwalter begründet worden sind, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Masseverbindlichkeiten.
3. Bei einem vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren fehlt es für eine unmittelbare Anwendung von § 55 Abs. 2 und Abs. 4 InsO
a.F. bereits an der Grundvoraussetzung der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters; für eine analoge Anwendung fehlt
es u.a. an einer planwidrigen Regelungslücke.
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