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NWB Nr. 3 vom Seite 148

JStG 2024: Änderungen im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht

Dirk Eisele

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 173Mit Art. 34 des Jahressteuergesetzes 2024 v.  (BGBl 2024 I Nr. 387) wird das ErbStG für Erwerbe nach dem weiterentwickelt. Neben der Erhöhung der Erbfallkostenpauschale und der Neustrukturierung des Abzugsverbots bzw. Teilabzugsverbots für Schulden und Lasten erfolgen Anpassungen unter Einbeziehung von Drittstaatenregelungen zwecks Umsetzung der einschlägigen EuGH-Rechtsprechung.

[i]Erhöhung auf 15.000 € Nachlassverbindlichkeiten/Pauschbetrag für Erbfallkosten: Mit Erhöhung des Erbfallkostenpauschbetrags nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG auf 15.000 € kann ein individueller Kostennachweis in der Mehrzahl der Fälle vermieden werden, ohne dass dabei die Grenzen der Typisierung überschritten werden.

Abzugsverbot bzw. Teilabzugsverbot für Schulden und Lasten: Die [i]Anpassung an EuGH-RechtsprechungÄnderung des § 10 Abs. 6 ErbStG zwecks unionsrechtskonformer Ausgestaltung hat auch zur Neustrukturierung der Norm geführt (§ 10 Abs. 6, Abs. 6a und Abs. 6b ErbStG). Neben dem Abzugsverbot von Schulden und Lasten (Grundaussage) und der Abzugsfähigkeit von Schulden und Lasten bei beschränkter Steuerpflicht wird auch der Ausschluss einer Doppelberücksichtigung grundstücksbezogener Belastungen bei der Folgebesteuerung geregelt.

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