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Online-Nachricht - Mittwoch, 08.01.2025

Lohnsteuer | Entwurf des geänderten Programmablaufplans für die maschinelle Berechnung der Lohnsteuer 2025 (BMF)

Das BMF hat einen Entwurf des Bekanntmachungsschreibens zum geänderten Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer und zum Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen jeweils für 2025 (Anwendung spätestens ab dem ) sowie die Entwürfe der Programmablaufpläne veröffentlicht.

Hierzu führt das BMF weiter aus:

  • Bei den Programmablaufplänen handelt es sich um Entwürfe, die rechtlich nicht verbindlich sind und noch Änderungen unterliegen können.

  • Die verbindlichen Programmablaufpläne werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gemacht.

Hinweise:

Die Programmablaufpläne berücksichtigen die Anpassungen des Einkommensteuertarifs, der Zahlenwerte in § 39b Abs. 2 Satz 7 EStG und des Kinderfreibetrags durch das Steuerfortentwicklungsgesetz vom (BGBl. I Nr. 449). Der Entwurf des Bekanntmachungsschreibens zu den Programmablaufplänen und die jeweiligen Entwürfe der Programmablaufpläne sind auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

Quelle: BMF, Entwurf eines Schreibens zum geänderten Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer und Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen jeweils für 2025 (Anwendung spätestens ab dem ), Stand: (lb)

Fundstelle(n):
ZAAAJ-82704