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Beteiligungen an Kapitalgesellschaften
Ausweis in der Bilanz, Verbuchung der Gewinnausschüttung und Veräußerung
Beteiligungen sind Anteile an anderen Unternehmen, die bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung zu jenen Unternehmen zu dienen. Diese können in Form von Anteilen an einer GmbH oder in Form von Aktien an einer Aktiengesellschaft bestehen, da es unerheblich ist, ob die Anteile in Wertpapieren verbrieft sind oder nicht. In diesem Beitrag wird der Ausweis der Beteiligungen in der Bilanz dargestellt und aufgezeigt, wie die Gewinnausschüttung sowie die Veräußerung von Beteiligungen verbucht werden.
Werden die Anteile im Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers gehalten, ist im Falle von Gewinnausschüttungen das Teileinkünfteverfahren zu beachten. Bei Anteilen, die im Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft gehalten werden, ist die Steuerbefreiung nach § 8b KStG zu beachten.
Bei der Besteuerung des Veräußerungsgewinns ist zu unterscheiden, ob der Anteilseigner eine Kapitalgesellschaft war oder eine natürliche Person, die die veräußerte Beteiligung bisher im Betriebsvermögen gehalten hat.
I. Ausweis einer Beteiligung
Der Bilanzausweis einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft erfolgt in de...