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Wegzugsbesteuerung von Investmentanteilen
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 7Auch im Bereich des Internationalen Steuerrechts bringt das Jahressteuergesetz 2024 eine ganze Reihe von Änderungen mit sich. Die insoweit wohl bedeutendste Neuerung betrifft die Ausweitung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG auf Anteile an (Spezial-)Investmentfonds mit Wirkung zum .
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I. „Lückenschluss“ und Besteuerung bei vor 2018 angeschafften Fondsanteilen
[i]Bislang war bei alten Fondsanteilen durch Wegzug vor Realisierung von Gewinnen keine Besteuerung möglichBislang war es so, dass eine Wegzugsabsicht oft gerade daraus resultierte, dass eine Gewinnrealisation (fiktiver) Fondsgewinne im Inland vermieden werden sollte. Denn eine vor Reform des Investmentsteuergesetzes im Jahr 2018 angeschaffte Fondsbeteiligung galt gem. § 56 Abs. 2 InvStG als fiktiv veräußert und in demselben Zeitpunkt wieder angeschafft – mit der Folge, dass das gedachte Veräußerungsergebnis gem. § 56 Abs. 4 Satz 1 InvStG bis zur tatsächlichen Veräußerung dieser Alt-Anteile vorgemerkt wurde. Allerdings: Bei Wegzug des Steuerpflichtigen in das Ausland entfiel die letztendliche Besteuerung des reformbedingt ermittelten Gewinns, ohne dass dem die Wegzugsbesteuerung gem. § 6 AStG entgegenstand. Diesen Punkt hat der Gesetzgeber nun mit der Neuregelung aufgegriffen.
[i]Deutliche Ausweitung des infrage kommenden PersonenkreisesHierdurch wird aber zugleich der potenziell für die ...