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BGH 08.10.1991 XI ZR 259/90
Verbraucherkreditgesetz; | Verzugszinsen bei Altkrediten
Einer Bank sind bei vor dem 1. Januar abgeschlossenen Verbraucherkreditverträgen als Verzugsschadensersatz, wenn hinreichende Angaben zur Berechnung ihrer durchschnittlichen Wiederanlagezinsen fehlen, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz zuzusprechen ()