Instanzenzug: LG Berlin I Az: 515 KLs 19/23
Gründe
1 Der Angeklagte wurde nach Aufhebung der Beiordnung von Rechtsanwalt T. durch Beschluss des Landgerichts Berlin I vom zuletzt von Rechtsanwalt H. als Wahlverteidiger vertreten. Mit Schriftsatz vom teilte dieser mit, dass Rechtsanwalt D. den Angeklagten im Revisionsverfahren vertrete und aus seiner Sicht kein Mandat mehr bestehe. Mit Schriftsatz vom hat Rechtsanwalt D. seine Beiordnung unter Ankündigung der Niederlegung seines Wahlmandats beantragt.
2 Dem Antrag war zu entsprechen, nachdem der vormalige und der künftige Pflichtverteidiger mit Schriftsätzen vom 6. und Kostenneutralität zugesichert haben. Es liegt ein Fall notwendiger Verteidigung vor (§ 140 Abs. 1 Nr. 2 und 5 StPO). Mit Niederlegung des Wahlmandats durch Rechtsanwalt H. mit Schriftsatz vom und Ankündigung der Niederlegung des Wahlmandats durch Rechtsanwalt D. ist der Angeklagte unverteidigt im Sinne von § 141 Abs. 1 Satz 1 StPO.
Cirener
ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:161224B5STR474.24.0
Fundstelle(n):
JAAAJ-82449