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LG Nürnberg-Fürth 28.03.2024 12 KLs 504 Js 1820/21, NWB 1/2025 S. 19

SV-Status | OHG-Gesellschafter kein abhängig Beschäftigter i. S. von § 7 SGB IV

Persönlich haftende Gesellschafter rechtsfähiger Personengesellschaften sind als solche per se keine Beschäftigten i. S. von § 7 SGB IV. Ob ein geschäftsführender Gesellschafter einer OHG zugleich Arbeitgeber der übrigen Gesellschafter sein kann, ist nur durch eine Gesamtbetrachtung der gelebten Vertragspraxis zu beantworten.

Anmerkung:

Das Gericht hat es abgelehnt, das Hauptverfahren gegen den geschäftsführenden Gesellschafter einer OHG u. a. wegen Nichtabführens von Sozialversicherungsbeiträgen zu eröffnen. Ein Über-/Unterordnungsverhältnis und eine darauf begründete Arbeitgeberstellung des Geschäftsführers folge nicht daraus, dass er eine besonders hervorgehobene Stellung gehabt und er sich deshalb faktisch als „Kopf der Gesellschaft“ geriert hätte. Selbst das Auftreten als ein von den Ge...

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