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StuB 1/2025 S. 40

Änderung des AEAO

Das BMF hat den AEAO an die Änderung der §§ 122, 122 und 123 AO durch das Postrechtsmodernisierungsgesetz und die Änderung des § 87a Abs. 1 AO durch das Jahressteuergesetz 2024 angepasst (, NWB SAAAJ-81581).

Hintergrund: Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Postrechts vom (BGBl 2024 I Nr. 236) werden die gesetzlichen Bekanntgabefiktionen u. a. in der AO und im VwZG ab dem von drei auf vier Tage verlängert. Die Änderungen sind auf alle Verwaltungsakte anzuwenden, die nach dem zur Post gegeben, elektronisch übermittelt oder elektronisch zum Abruf bereitgestellt werden.

Durch das JStG 2024 vom (BGBl 2024 I Nr. 387) wurde § 87a Abs. 1 AO um eine Zugangsbeschränkung für Übermittlung elektronisc...

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