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Einkommen-/Lohnsteuer | Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen nach dem AltTZG
Wird das Entgelt für die Altersteilzeitarbeit aufgestockt, steht der Steuerfreiheit des Aufstockungsbetrags nach § 3 Nr. 28 EStG nicht entgegen, dass sich der Stpfl. bei dessen Zufluss nicht mehr in Altersteilzeit befindet (Bezug: § 3 Nr. 28 EStG; § 2, § 4, § 5, § 6 AltTZG).
(1) Nach § 3 Nr. 28 EStG steuerfrei sind u. a. Lohnzuschläge, die der Arbeitgeber als Aufstockungsbeträge i. S. des § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a AltTZG gewährt. Ein solcher Aufstockungsbetrag liegt vor, wenn der Arbeitgeber aufgrund eines Tarifvertrags, einer Regelung der Kirchen und der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften, einer Betriebsvereinbarung oder einer Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer das Regelarbeitsentgelt für die Altersteilzeitarbeit um mindestens 20 % aufgestockt hat, wobei die Aufstockung auch weitere Entgeltbestandteile umfassen kann. Maßgebli...