Bekanntmachung zum Zeitpunkt der Datenübermittlung nach § 139b Absatz 13 Satz 1 der Abgabenordnung [1]
Nach § 139b Absatz 13 Satz 1 der Abgabenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl 2002 I S. 3866 [2]; 2003 I S. 61), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom (BGBl 2024 I Nr. 323) geändert worden ist, wird hiermit bekannt gemacht, dass eine Datenübermittlung an das Bundeszentralamt für Steuern nach § 139b Absatz 10 Satz 1 Nummer 1 der Abgabenordung erstmals ab dem zulässig ist.
Eine Übermittlung der Daten ist für volljährige natürliche Personen ab über das ELSTER-Online-Portal des Bayerischen Landesamtes für Steuern und das Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern zulässig. Die zugehörigen Adressen lauten: www.elster.de. und https://online.portal.bzst.de.
BMF v. - -
Fundstelle(n):
BStBl 2024 I Seite 1406
AAAAJ-82157