Ausleihen eines in der Schweiz zugelassenen Transporters zur Verwendung im Zollgebiet der Union
Leitsatz
Einfuhrabgaben sind entstanden, wenn der in Deutschland ansässige Kläger zur Überzeugung des Senats – wie im Rahmen der Zollkontrolle
bekundet – einen geliehenen Transporter beim Eigentümer in der Schweiz abgeholt und selbst in das Zollgebiet der Union verbracht
hat, ohne das Fahrzeug bei der zuständigen Zollbehörde zu gestellen und für dieses eine Zollanmeldung abzugeben.
Fundstelle(n): CAAAJ-82152
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 12.09.2024 - 11 K 1663/21
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