Direktanspruch auf Erstattung zu Unrecht in Rechnung gestellter und
abgeführter Umsatzsteuer („Reemtsma-Anspruch“) bei
Vermögenslosigkeit des Leistenden und Verjährung des
Erstattungsanspruchs
Leitsatz
1. Der Empfänger von Lieferungen hat gegen den Fiskus einen Anspruch auf Erstattung (Direktanspruch) der zu Unrecht in Rechnung
gestellten und abgeführten Umsatzsteuer, wenn die liefernde GmbH zwischenzeitlich wegen Vermögenslosigkeit gelöscht worden
ist.
2. Ein solcher Direktanspruch besteht auch dann, wenn der Anspruch des Leistungsempfängers gegen den Leistenden aufgrund einer
zivilrechtlichen Verjährung dieses Anspruchs nicht mehr durchgesetzt werden könnte. Der Fiskus kann sich nicht (akzessorisch)
auf die Einrede der Verjährung berufen.
Fundstelle(n): CAAAJ-82139
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht
, Urteil v. 15.08.2024 - 5 K 40/22
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