Feststellung der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von
Sanierungserträgen
Leitsatz
Für die Auslegung der in § 3a Abs. 2 EStG enthaltenen Tatbestandsmerkmale ist auf die zu § 3 Nr. 66 EStG a.F. ergangenen
Rechtsprechungsleitlinien zurückzugreifen.
Für die erforderliche Feststellung der Sanierungseignung enthält das Gesetz keine feste Beweisregel dahingehend, dass ein
bestimmtes Kriterium, aus dem die Sanierungseignung abgeleitet werden kann, unbedingt vorliegen müsste. Wesentliche Indizien
für das Bestehen von Sanierungseignung sind unter anderem das Vorliegen eines nachvollziehbaren und prüfbaren Sanierungskonzepts
oder ein rückblickend erfolgreicher Abschluss der Sanierung.
Das Tatbestandsmerkmal der „Sanierungsabsicht der Gläubiger“ hat im Rahmen des § 3a Abs. 2 EStG eine eigenständige Relevanz.
Damit wäre es unvereinbar, das Vorliegen dieses Tatbestandsmerkmals stets bereits dann zu vermuten, wenn ein einzelner Gläubiger
im Zusammenhang mit einer Sanierung auf eine Forderung ganz oder teilweise verzichtet.
Fundstelle(n): UAAAJ-82133
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht
, Urteil v. 25.05.2023 - 10 K 182/20
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.