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BFH  - V R 12/24 Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Betriebsstätte; Leistungsempfänger; Steuerschuldner; Subunternehmer

Rechtsfrage

Klärschlammtrocknungsanlage eines österreichischen Unternehmens als inländische Betriebsstätte nach § 13b UStG

Stellt eine in Deutschland belegene Klärschlammtrocknungsanlage samt Wendewolf, in der ein österreichisches Unternehmen mithilfe von (inländischen) Subunternehmern Klärschlammentwässerungs-, Klärschlammtrocknungs- und Klärschlammverwertungsleistungen an eine deutsche Kommune erbringt, eine "feste Niederlassung" des österreichischen Unternehmens i.S. von § 13b UStG dar, sodass die Steuerschuld deshalb nicht auf die deutsche Gemeinde als Leistungsempfängerin übergeht?

Gesetze: UStG § 13b Abs 5 S 1, UStG § 13b Abs 1, EGRL 112/2006 Art 192a

Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.12.2024):

Zulassung: durch FG

Dieses Verfahren ist anhängig

Fundstelle(n):
VAAAJ-82069