Sozialversicherung | Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung steigt
Der Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung wird zum um 0,2 Prozentpunkte angehoben und damit auf 3,6 Prozent festgesetzt. Eine entsprechende Verordnung (Verordnung der Bundesregierung zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2025) hat der Bundesrat am beschlossen.
Hierzu führt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) u.a. weiter aus:
Mit der Beitragsanhebung wird der Beitragssatz bundeseinheitlich auf 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen festgesetzt. Diese Anhebung des Beitragssatzes führt im Gesamtjahr 2025 zu Mehreinnahmen in Höhe von rechnerisch rund 3,7 Milliarden Euro.
Die einzelnen Beitragssätze können der folgenden Tabelle entnommen werden (Angaben in Prozent):
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Arbeitnehmer-Anteil | Arbeitgeber-Anteil | Gesamtbetrag | |
Mitglieder ohne Kinder | 2,40 | 1,80 | 4,20 |
Mitglieder mit 1 Kind | 1,80 | 1,80 | 3,60 |
Mitglieder mit 2 Kindern | 1,55 | 1,80 | 3,35 |
Mitglieder mit 3 Kindern | 1,30 | 1,80 | 3,10 |
Mitglieder mit 4 Kindern | 1,05 | 1,80 | 2,85 |
Mitglieder mit 5 und mehr Kindern | 0,80 | 1,80 | 2,60 |
Quelle: BMG online, Meldung v. (il)
Fundstelle(n):
AAAAJ-82050