Gesetzgebung | Bundesrat stimmt Steuerfortentwicklungsgesetz zu
Einen Tag nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am dem Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) zugestimmt. Das SteFeG soll sicherstellen, dass die Steuerlast nicht allein durch die Inflation ansteige und so zu Belastungen führe, ohne dass sich die Leistungsfähigkeit erhöht habe, so die Bundesregierung.
Das SteFeG enthält einen Maßnahmenkatalog, um die Einkommenssteuer für die Veranlagungszeiträume 2025 und 2026 anzupassen. Dazu gehören beispielsweise:
die Anhebung des Grundfreibetrags auf 12.096 Euro (2026: 12.348 Euro)
die Anhebung des Kinderfreibetrages auf 9.600 Euro (2026: 9.756 Euro)
die Anhebung des Kindergeldes auf 255 Euro (2026: 259 Euro) sowie
die Verschiebung der Eckwerte des Einkommenssteuertarifs um 2,6 % (2026: 2,0 %)
Mit diesen Maßnahmen soll unter anderem die „kalte Progression“ ausgeglichen werden. Darunter versteht man Steuermehreinnahmen, die entstehen, wenn ein höheres Einkommen, zum Beispiel eine Gehaltserhöhung, zum Inflationsausgleich, direkt durch die Inflation „aufgefressen“ wird und somit dennoch zu einer höheren Besteuerung führen würde. Ohne den Progressionsausgleich hätte man trotz gestiegenen Einkommens real weniger Geld zur Verfügung.
Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden und tritt teils zum , teils zum in Kraft.
Weitere Informationen zum SteFeG, insbesondere auch zu den nicht umgesetzten Maßnahmen, können Sie in unserer Online-Nachricht v. 19.12.2024 nachlesen.
Quelle: BundesratKOMPAKT, Meldung v. (il)
Fundstelle(n):
ZAAAJ-82046