Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - IV R 35/92

Tatbestand

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Mitglieder einer Rechtsanwaltssozietät. Die Sozietät ermittelt ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Aufgrund einer Absprache schlossen die Kläger zu 1. bis 4. jeweils einzeln ab Dezember 1983 und der erst später in der Sozietät eingetretene Kläger zu 5. ab Dezember 1987 Krankentagegeldversicherungen über ein ab dem 29. Tag zu zahlendes Tagegeld in Höhe von jeweils 300 DM ab. Die Kläger vereinbarten, daß die Versicherungsleistungen unmittelbar in das Betriebsvermögen der Sozietät fließen und zweckgebunden zur Bezahlung einer Ersatzkraft für den erkrankten Sozius verwendet werden sollten. Die Sozietät zog die Versicherungsbeiträge in ihren Gewinnermittlungen als Betriebsausgaben ab. Versicherungsleistungen sind bisher nicht angefallen. Nach einer Außenprüfung behandelte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) die Beitragszahlungen als Privatentnahmen der Kläger. Die hiergegen nach erfolglosem Einspruch erhobene Klage blieb erfolglos.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 306
BFH/NV 1994 S. 306 Nr. 5
OAAAA-97261

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 26.08.1993 - IV R 35/92 -nv-

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen