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BMF-Schreiben zur elektronischen Rechnung
Zum erfolgte die verpflichtende Einführung der E-Rechnung in Deutschland. Das BMF hat dazu am ein finales Schreiben zur Rechnungstellung gem. § 14 UStG veröffentlicht. Kurz darauf einigte sich der EU-Rat am mit der ViDA-Initiative auf eine Reform der Mehrwertsteuer in der EU. Diese sieht u. a. vor, dass Unternehmen grenzüberschreitende Rechnungen innerhalb von zehn Tagen nach Leistungserbringung ausstellen und elektronisch an die Finanzverwaltung melden müssen. Die erfolgreiche Umstellung auf die E-Rechnung erfordert nicht nur technische Anpassungen, sondern auch optimierte interne Rechnungsbearbeitungsprozesse. Dabei sollten Unternehmen die ViDA-Vorgaben bereits jetzt einplanen. Besonders für die Bau- und Immobilienbranche, die häufig mit spezifischen Herausforderungen in der Rechnungstellung konfrontiert ist, kann die Umstellung auf die E-Rechnung Schwierigkeiten mit sich bringen.
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[i] Schwerpunkt E-Rechnungen, NWB ZAAAJ-63711 Insbesondere für folgende Problemfelder müssen die Unternehmer ihre Prozesse genauer überprüfen:
Unternehmereigenschaft: Die E-Rechnung wird vorerst nur für Leistungen zwischen im Inland ansässigen Unterneh...