Gesetzgebung | Finanzausschuss beschließt verschlanktes SteFeG (hib)
Der Finanzausschuss des Bundestages hat am mit einem Änderungsantrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen eine Verschlankung des Entwurfs eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (BT-Drucks. 20/12778) beschlossen. Damit enthält das SteFeG nur noch die Regelungen zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2025 und 2026 mit der Anpassung an die Ergebnisse des 6. Steuerprogressionsberichts sowie eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes.
Für den Gesetzentwurf in geänderter Fassung stimmten die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, CDU/CSU und AfD. Die Gruppe Die Linke lehnte den Entwurf ab.
U.a. folgende Regelungen sind vorgesehen:
Der Grundfreibetrag für 2025 soll um 312 € auf nunmehr 12.096 € erhöht werden, um die Effekte der kalten Progression auszugleichen.
Für 2026 soll der Grundfreibetrag um 252 € auf 12.348 € erhöht werden.
Die Tarifeckwerte mit Ausnahme des Eckwerts zur "Reichensteuer" sollen im Umfang der Inflationsrate nach rechts verschoben werden.
Das Kindergeld soll ab um fünf Euro monatlich auf 255 € und ab 2026 um weitere 4 € auf 259 € angehoben werden.
Die Regelung zur Anhebung der Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag für die VZ ab 2025 und ab 2026 soll ebenfalls unverändert umgesetzt werden.
Die Steuermindereinnahmen werden in der vollen Jahreswirkung mit 13,725 Milliarden Euro angegeben.
Das Gesetz muss nun noch vom Bundestag in 2./3. Lesung beschlossen werden. Die Abstimmung soll am stattfinden. Danach muss der Bundesrat dem Vorhaben noch zustimmen. Dort steht das Gesetz am auf der Tagesordnung.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 880; zur vollständigen Meldung gelangen Sie hier. (il)
Fundstelle(n):
OAAAJ-81886