Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Arbeitsförderung | Sperrzeitbewehrte Arbeitsaufgabe durch verdeckte Auflösungsvereinbarung
Ein durch einen Arbeitslosen (hier: gekündigter einziger Fahrer einer Transport-UG) selbst verursachtes Lösen des Beschäftigungsverhältnisses (hier: Kündigung wegen Fahrerlaubnisentzug) (vgl. § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB III) kann vorliegen, wenn hinter der Kündigung ein verdeckter Aufhebungsvertrag (vgl. § 117 Abs. 2 BGB) steckt.
Der Geschäftsführer einer Transport-UG, deren alleinige Gesellschafterin seine Ehefrau war, war zugleich einziger Fahrer im Unternehmen. Mit seiner Ehefrau als Vertreterin der UG verständigte er sich wegen eines Fahrerlaubnisentzugs auf die Beendigung der Tätigkeit als Fahrer mit anschließendem Bezug von Arbeitslosengeld zur Sicherstellung des Lebensunterhalts bis zur Wiederaufnahme der Tätigkeit. Das Gericht hielt die Sperrzeit dem Grund nach für gerechtfertigt, weil das A...