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Kurzfassung zum Beitrag von Gergen, NWB-EV 1/2025 S. 16

Anfall, Annahme und Ausschlagung der Erbschaft

Professor Dr. Dr. Thomas Gergen

Gleich „dreimal A“ beim Erbfall, gewissermaßen ein Stabreim im Erbrecht: Anfall, Annahme und Ausschlagung der Erbschaft werden seitens der §§ 1942 und 1943 BGB zusammengeklammert behandelt und müssen in der Rechtsanwendung und Beratungspraxis sorgfältig voneinander unterschieden werden. Professor Dr. Dr. Thomas Gergen zeigt die erbschaftsteuerlichen Möglichkeiten auf, die sich um eine gegen Abfindung erklärte Ausschlagung einer Erbschaft ranken, ohne zu vergessen, den Blick in die hauptsächlich durch den romanischen Rechtskreis geprägten Zivilgesetzbücher zu lenken, die im Vergleich zum BGB die Ausschlagung wesentlich länger zulassen, wie etwa der französische Code civil.

Überdies führt die Ausschlagung zum Pflichtteilsrecht bei Ehepartnern in eine rechtspolitisch kritisierte, gleichwohl steuerrechtlich sehr ansprechende und damit praxistaugliche Konstellation von Zugewinnausgleich und Pflichtteilsanspruch gem. § 1371 Abs. 3 BGB.

Das OLG Karlsruhe hat vor kurzem auf die Probleme bei der fristgerechten Erbausschlagung seitens eines Betreuers hingewiesen und betont, dass die Wirksamkeit der Ausschlagung erst mit der Genehmigung des Betreuungsgerichts eintritt. Damit ist die ohnehin k...

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