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Barrierefreiheit: Neue Regeln ab dem Jahr 2025
Ende Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Ziel ist es, allen Menschen Teilhabe am Wirtschaftsleben zu ermöglichen. Durch das Gesetz werden Änderungen an Produkten und Dienstleistungen erforderlich, auch an Websites. Unternehmen sollten sofort mit der Umsetzung beginnen. Das BFSG betrifft u. a. Hersteller, Händler und Dienstleister für Verbraucher. Ausgenommen sind zunächst Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von maximal 2 Mio. € oder deren Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. € beträgt. Für Kleinstunternehmen, die Produkte verkaufen, gilt die Ausnahme nicht. Weitere Details lesen Sie unter https://go.nwb.de/wre91.