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NWB BB 1/2025 S. 3

Lieferkettengesetz: Prüfung durch das BAFA erst ab 2026

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet vor allem große Unternehmen, umwelt- und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten innerhalb ihrer Lieferketten einzuhalten, auch international. Zur Überwachung sind betroffene Betriebe verpflichtet, jährlich einen Bericht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzureichen und diesen auf ihrer Website zu veröffentlichen. Die Berichte sollen spätestens vier Monate nach Ablauf eines Geschäftsjahres vorliegen. Eine Prüfung will das BAFA erst ab dem Jahr 2026 vornehmen. Weitere Details lesen Sie online unter https://go.nwb.de/r4yym.

Literatur-Tipp

Steiner, Lieferkettengesetz und CSDDD: Der Weg zu nachhaltigem Geschäftserfolg – Überblick über aktuelle und zukünftige Vorschriften für Unternehmen, ...

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