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Ergänzungen, Veränderung des Schriftbildes im Alter, Testierfähigkeit & Co.! Zweifel an der Wirksamkeit eines Testaments?
Beobachtungen aus der Praxis
Nicht selten kommen in der erbrechtlichen Praxis auch aufgrund erheblicher, mindestens fünfstelliger Nachlasswerte Streitigkeiten über die Wirksamkeit letztwilliger Verfügungen auf. Solange die Erbfolge unklar ist, begegnen diese (drohenden) Streitigkeiten in der Beratungs- bzw. Gestaltungspraxis darüber hinaus naturgemäß Prozessanwälten sowie auch Nachlasspflegern (§ 1960 BGB). Letzteren, weil eben die Erbenstellung (einstweilen noch) unklar und sicherungsbedürftiger Nachlass vorhanden ist. Der vorliegende Beitrag zeigt aus der Praxis und unter Bezugnahme auf zwei interessante OLG-Entscheidungen Probleme in diesem Themenbereich sowie praktikable Lösungsmöglichkeiten auf.
Bereits die lebzeitige Kommunikation mit den Erben über das Vorhandensein einer letztwilligen Verfügung kann Zweifel beseitigen.
Dies gilt i. E. insbesondere für ein sorgfältig und einheitlich abgefasstes, handschriftliches Testament.
„Randumstände“ einer handschriftlichen, letztwilligen Verfügung können genauso wenig wie Zeugen über eine Formunwirksamkeit nach § 2247 BGB hinweghelfen.
I. Risiko eines handschriftlichen Testaments
Zweifel an der Wirksamkeit eines Testaments werden insbesondere unter dem Vorwand der Veränderung ...