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USt direkt digital Nr. 1 vom Seite 6

Zur schuldbefreienden Drittschuldnerzahlung im Insolvenzeröffnungsverfahren

Pascal Bender

An der Schnittstelle zwischen dem Insolvenzrecht und dem Umsatzsteuerrecht entschied der , jüngst, dass schuldbefreiende Drittschuldnerzahlungen im Insolvenzeröffnungsverfahren auf ein Konto des späteren Insolvenzschuldners keine Masseverbindlichkeiten i. S. des § 55 Abs. 4 InsO darstellen, wenn der Insolvenzschuldner die Zahlungen als Entgelt für eine von ihm umsatzsteuerpflichtig erbrachte Leistung damit abschließend vereinnahmt hat. Vielmehr handelt es sich bei der Umsatzsteuer dann um vom Finanzamt zur Insolvenztabelle anzumeldende Insolvenzforderungen.

I. Leitsatz (amtlich)

Zahlt der Drittschuldner im Insolvenzeröffnungsverfahren gem. § 24 Abs. 1 i. V. mit § 82 der Insolvenzordnung (InsO) schuldbefreiend auf ein Konto des späteren Insolvenzschuldners, vereinnahmt dieser das Entgelt für die von ihm umsatzsteuerpflichtig erbrachte Leistung abschließend, so dass keine Masseverbindlichkeit i. S. des § 55 Abs. 4 InsO vorliegt.

II. Sachverhalt

Streitig war, ob geleistete schuldbefreiende Drittschuldnerzahlungen im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens auf ein Konto des späteren Insolvenzschuldners sog. Masseverbindlichkeiten i. S. des § 55 Abs. 4 InsO oder Insolvenzforderungen, die zur Tabelle anzumelden sind (vgl. §§ 38, 174 I...

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