Verbraucherschutz | Geld zurück von primastrom, voxenergie und nowenergy - Frist endet Ende Dezember (vzbv)
Kunden von primastrom, voxenergie und nowenergy können nach einem außergerichtlichen Vergleich zwischen der Primaholding-Gruppe und dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Geld zurück erhalten sowie ihre Verträge vorzeitig beenden. Hierfür müssen sie allerdings bis zum Jahresende tätig werden. Hierauf macht der vzbv aufmerksam.
Hintergrund: 3.912 € hat Frank K. aus Brandenburg von seinem Gasanbieter zurückbekommen. Der Verbraucher berief sich auf den außergerichtlichen Vergleich des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) mit der Primaholding-Gruppe, zu der die Strom- und Gasanbieter primastrom, voxenergie und nowenergy gehören. Zuvor hatte der vzbv Sammelklagen gegen die Anbieter geführt und weitere geplant – unter anderem wegen eigenmächtiger Preiserhöhungen und Festhaltens an gekündigten Verträgen. Noch bis Ende des Jahres können sich betroffene Kunden genau wie Frank K. auf den Vergleich berufen und Geld zurückerhalten sowie früher aus ihrem Vertrag kommen.
Hierzu führt der vzbv u.a. weiter aus:
Wer sich auf den außergerichtlichen Vergleich beruft, dessen Preise können rückwirkend auf bis zu 27 Cent/ kWh für Strom und bis zu 7 Cent/ kWh für Gas gesenkt werden. Regina H. aus Sachsen sollte laut ihrer Stromrechnung vom Februar 2024 stolze 103,22 Cent/ kWh für ihren primastrom-Vertrag zahlen. Nachdem sie sich auf den außergerichtlichen Vergleich berief, hat das Unternehmen die Arbeitspreise nachträglich reduziert, zeitweise auf 27 Cent/kWh beziehungsweise auf 33 Cent/kWh. Auch Kunden, die den Anbieter bereits gewechselt haben, können wie Regina H. noch von dem Vergleich profitieren.
Der Vergleich kann es Kunden auch ermöglichen, früher als gedacht aus dem Vertrag zu kommen. So teilte Frank S. aus Hessen der Verbraucherzentrale mit, dass sein Stromvertrag mit nowenergy noch bis März 2027 laufen sollte. Das Unternehmen hat ihm ebenfalls reduzierte Preise und ein Vertragsende zum bestätigt – zwei Jahre früher als ursprünglich vorgesehen.
Die außergerichtliche Einigung räumt folgende Probleme ab, in denen primaholding-Unternehmen aus Sicht des vzbv unzulässig gegenüber Kunden agierten:
Zurückgewiesene Widerrufserklärungen
Unverhältnismäßig lange Laufzeiten nach Kündigung
Angebliche Preissenkungen, die weit über dem Marktdurchschnitt lagen
Kunden müssen aktiv werden:
Wer gegenüber primastrom, voxenergie oder nowenergy den Widerruf oder die Kündigung bereits erklärt hat, muss sich gegenüber diesen Anbietern nun nur noch auf den Vergleich berufen. Dafür genügt eine E-Mail. Textbausteine und weitere Informationen, wohin sich die Betroffenen wenden können, finden Sie unter https://www.sammelklagen.de/verfahren/primaholding.
Die Frist dafür endet am .
Wer seinen Vertrag noch nicht gekündigt hat, kann das nachholen, um vom Vergleich zu profitieren und je nach Fallkonstellation bessere Konditionen zu erhalten.
Der Vergleichs-Check des vzbv gibt Orientierung für die unterschiedlichen Fallkonstellationen. Verbraucher erfahren genau, was sie aufgrund des Vergleichs bekommen und wie sie ihre Forderung aus dem Vergleich geltend machen.
Weiterführende Informationen zu den Einzelheiten des Vergleichs finden Sie auf der Homepage des vzbv.
Quelle: vzbv online, Meldung v. 4.12.2024 (il)
Fundstelle(n):
ZAAAJ-81677