Steuerverwaltung | Weihnachtsfrieden in Sachsen-Anhalt (FinMin)
Die sachsen-anhaltische Finanzverwaltung verzichtet zwischen dem 20. und auf belastende Maßnahmen gegenüber Steuerpflichtigen. Finanzminister Michael Richter hat einen entsprechenden Erlass an die 14 Finanzämter im Land übersandt.
Der Verzicht während des so genannten Weihnachtsfriedens umfasst:
die Ankündigung von Betriebsprüfungen, Lohnsteueraußenprüfungen und sonstigen Außenprüfungen
die Durchführung von Schlussbesprechungen und Übersendung von Prüfungsberichten
die Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen (einschließlich Vollstreckungsankündigungen) sowie
die Androhung oder Festsetzung von Zwangsgeldern.
Ausnahmen bestehen nur dann, wenn ein schnelles Handeln der Finanzämter erforderlich ist, um beispielsweise einer drohenden Verjährung von Steuerausfällen entgegenzuwirken. Um Steuererstattungen zu gewährleisten, werden Steuerbescheide weiterhin verschickt.
Quelle: Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt, Pressemitteilung v. (il)
Fundstelle(n):
JAAAJ-81597