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Lohnsteuerpauschalierung bei Betriebsveranstaltungen – Auswirkungen des
Das Bundesfinanzhof sorgt mit seinem für Klarheit bei der Frage, ob Betriebsveranstaltungen, die nicht allen Betriebsangehörigen offenstehen, der Lohnsteuerpauschalierung unterliegen können. Das Urteil revidiert die bisherige Rechtsauffassung, die eine allgemeine Zugänglichkeit zur Betriebsveranstaltung als zwingende Voraussetzung ansah. Dieser Beitrag beleuchtet die wesentlichen Inhalte des Urteils, seine Bedeutung für die Praxis sowie die sich daraus ergebenden Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber.
I. Sachverhalt
Die klagende Gesellschaft veranstaltete im Jahr 2015 zwei Weihnachtsfeiern, die Gegenstand des Verfahrens wurden.
Die Weihnachtsfeier für die Vorstandsmitglieder fand in den eigenen Räumlichkeiten der Gesellschaft statt. An dieser Feier nahmen ausschließlich die Vorstandsmitglieder teil. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 8.034 €. Lohnsteuerlich wurde entschieden, dass die den Vorstandsmitgliedern zugewandten Vorteile nicht der Lohnversteuerung unterliegen.
Darüber hinaus wurde eine Weihnachtsfeier für die oberen Führungskräfte veranstaltet, die in den Betriebsstätten der Gesellschaft stattfand. Teilnehmende dieser Feier waren die Mitarb...