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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 7 K 1459/21

Gesetze: ZollV § 23 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1

Verfassungsmäßige und unionsrechtsgemäße Grenze der Nichterhebung von Kleinbeträgen bei Einfuhrabgaben

Leitsatz

  1. Für die zeitliche Anwendung der ab geltenden Fassung für Nichterhebung von Einfuhrabgaben bei Kleinbeträgen gemäß § 23 ZollV in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2020 kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Versendung oder des Eintreffens im Zollgebiet, sondern auf die (hier nach dem ) erfolgte Überlassung zum zollrechtlichen freien Verkehr an.

  2. Die Kleinbetragsregelung in § 23 Abs. 1 Nr. 1 ZollV in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2020 verstößt weder gegen Verfassungsrecht noch gegen Unionsrecht.

  3. Es liegt auch kein (ggf. verfassungswidriges) strukturelles Vollzugsdefizit bei der Erhebung von Einfuhrabgabe auf Postsendungen vor.

Fundstelle(n):
OAAAJ-81565

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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 27.08.2024 - 7 K 1459/21

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