Einkommensteuer: Keine beschränkte Steuerpflicht bzgl. Teilwertabschreibungen auf Forderungen
Leitsatz
Zu den bei ausländischen Körperschaften nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Satz 2 EStG a.F. (vor Geltung des mit dem JStG 2018
angefügten Satzes 5) als gewerblich fingierten Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder Veräußerung inländischen Grundbesitzes
gehört nicht die Teilwertabschreibung auf eine Regressforderung gegenüber einer Schwestergesellschaft, die dadurch erworben
wurde, dass mit dem Erlös für die Veräußerung der inländischen Immobilie das Darlehen dieser Gesellschaft getilgt wurde. Das
gilt auch dann, wenn die ausländische Körperschaft hierzu aufgrund des gemeinsam mit der Schwestergesellschaft gesamtschuldnerisch
abgeschlossenen Darlehensvertrages verpflichtet war.
Fundstelle(n): QAAAJ-81560
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 27.09.2024 - 5 K 109/23
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