Steuerliche Behandlung von Trustvermögen aus Guernsey – Keine Erbschaftsteuer auf intransparente Vermögensmasse
Leitsatz
Ist ein anglo-amerikanischer Trust nach den für ihn maßgeblichen Vorschriften (hier: Recht von Guernsey) wirksam gegründet
worden und hat der Errichter sich keine Herrschaftsbefugnisse vorbehalten, aufgrund derer er über das im Trust befindliche
Vermögen tatsächlich weiterhin frei verfügen kann, ist die im Trust befindliche Vermögensmasse rechtlich als selbstständig
(intransparent) anzusehen und fällt bei dem Tod des Errichters nicht in dessen Nachlass. Erbschaftsteuer ist insoweit nicht
zu erheben.
Fundstelle(n): VAAAJ-81554
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Online-Dokument
Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 10.10.2024 - 3 K 41/17
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