Suchen
Online-Nachricht - Freitag, 13.12.2024

Umsatzsteuer/Verfahrensrecht | Änderung der Zuständigkeit für die Umsatzbesteuerung der im Großherzogtum Luxemburg ansässigen Unternehmer (BMF)

Das BMF hat die Zuständigkeit für die Umsatzbesteuerung der im Großherzogtum Luxemburg ansässigen Unternehmer geändert ().

Danach ist für einen Übergangszeitraum von 12 Monaten nicht mehr das Finanzamt "Saarbrücken Am Stadtgraben", sondern entsprechend Anlage 2 der Verordnung über die Zuständigkeit der Finanzämter des Saarlandes vom (Amtsblatt I S. 1538, zuletzt geändert durch Verordnung vom (Amtsblatt I S. 576), das Finanzamt "Saarbrücken I" örtlich zuständig.

Quelle: , veröffentlicht auf der Homepage des BMF (il)

Fundstelle(n):
VAAAJ-81473