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Arbeitshilfe - Stand: 31.12.2024

Jahresabschluss kompakt 2024/2025 – 02. Größenklassen nach HGB

Prof. Dr. Holger Philipps

Eine Übersicht der Checklisten zum Jahresabschluss finden Sie unter NWB YAAAD-29128.

1. Größenklassenmerkmale und -ausprägungen

§ 267 Abs. 1 bis 3 HGB definiert für Kapitalgesellschaften sowie haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften i. S. des § 264a HGB drei Größenklassen, die an folgende Merkmalsausprägungen gebunden sind:


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TAB. 1: Größenklassen gem. § 267 HGB

klein
mittelgroß
groß
Bilanzsumme
bis 7.500 T€
bis 25.000 T€
über 25.000 T€
Umsatzerlöse
bis 15.000 T€
bis 50.000 T€
über 50.000 T€
Arbeitnehmer (im Jahresdurchschnitt)
bis 50
bis 250
über 250

Diese quantitativen Vorgaben für die Schwellenwerte sind nach Art. 91 Abs. 1 EGHGB erstmals auf Jahresabschlüsse für das nach dem beginnende Geschäftsjahr anzuwenden. Nach Art. 93 Abs. 2 EGHGB dürfen sie aber bereits ein Jahr freiwillig vorzeitig, also auf Jahresabschlüsse für das nach dem beginnende Geschäftsjahr angewendet werden. Dies jedoch nur dann, wenn auch die weiter in § 93 Abs. 2 EGHGB genannten Vorschriften (§§ 267a Abs. 1 und § 293 Abs. 1 Satz 1 HGB) ebenfalls freiwillig vorzeitig zur Anwendung kommen.

Nach der Begründung des Rechtausschusses des Deutschen Bundestags normiert Art. 91 Abs. EGHGB die Möglichkeit – Wahlrecht, keine Pflicht – zur vorgezogenen erstmaligen Anwendung der nach derzeitiger Rechtslage geltenden...

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