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Online-Nachricht - Freitag, 13.12.2024

Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug bei Kreditinstituten (BMF)

Das BMF hat zur Zuordnung von Eingangs- zu Ausgangsumsätzen und zur Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG Stellung genommen ().

Im Einzelnen geht das BMF auf die folgenden Punkte näher ein:

I. Grundlagen zur Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge

  1. Allgemeine Grundsätze

  2. Grundlagen der Vorsteueraufteilung

  3. Aufzeichnungspflichten

II. Aufteilung der Vorsteuerbeträge bei Kreditinstituten

  1. Abgrenzung zwischen unternehmerischem und nichtunternehmerischem Bereich

  2. Zuordnung der unternehmerisch bezogenen Eingangsleistungen zu den Ausgangsumsätzen

    • Segmentierung als Möglichkeit der Zuordnung zu den Ausgangsumsätzen

    • Andere Möglichkeiten der Zuordnung zu den Ausgangsumsätzen

  3. Aufteilungsmaßstäbe bei Kreditinstituten

    • Allgemeines

    • Vorsteueraufteilung bei Segmentierung

    • Vorsteueraufteilung in anderen Fällen

III. Grenzüberschreitende Unternehmensstrukturen in der Kreditwirtschaft

  1. Inländische unselbständige Betriebsstätten ausländischer Kreditinstitute

  2. Ausländische unselbständige Betriebsstätten inländischer Kreditinstitute

IV. Änderungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass

Hinweis:

Es wird nicht beanstandet, wenn sich ein Unternehmer in der Zeit bis zum auf die Grundsätze in dem Schreiben des BMF an die Bankenverbände vom - IV A 5-S7306-5/05 beruft, soweit dessen Voraussetzungen vorliegen und dem nicht andere zwischenzeitlich veröffentlichte BMF-Schreiben entgegenstehen.

Quelle: , veröffentlicht auf der Homepage des BMF (il)

Fundstelle(n):
WAAAJ-81464