Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug bei Kreditinstituten (BMF)
Das BMF hat zur Zuordnung von Eingangs- zu Ausgangsumsätzen und zur
Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG Stellung genommen ().
Im Einzelnen geht das BMF auf die folgenden Punkte näher ein:
I. Grundlagen zur Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge
Allgemeine Grundsätze
Grundlagen der Vorsteueraufteilung
Aufzeichnungspflichten
II. Aufteilung der Vorsteuerbeträge bei Kreditinstituten
Abgrenzung zwischen unternehmerischem und nichtunternehmerischem Bereich
Zuordnung der unternehmerisch bezogenen Eingangsleistungen zu den Ausgangsumsätzen
Segmentierung als Möglichkeit der Zuordnung zu den Ausgangsumsätzen
Andere Möglichkeiten der Zuordnung zu den Ausgangsumsätzen
Aufteilungsmaßstäbe bei Kreditinstituten
Allgemeines
Vorsteueraufteilung bei Segmentierung
Vorsteueraufteilung in anderen Fällen
III. Grenzüberschreitende Unternehmensstrukturen in der Kreditwirtschaft
Inländische unselbständige Betriebsstätten ausländischer Kreditinstitute
Ausländische unselbständige Betriebsstätten inländischer Kreditinstitute
IV. Änderungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass
Es wird nicht beanstandet, wenn sich ein Unternehmer in der Zeit bis zum auf die Grundsätze in dem Schreiben des BMF an die Bankenverbände vom - IV A 5-S7306-5/05 beruft, soweit dessen Voraussetzungen vorliegen und dem nicht andere zwischenzeitlich veröffentlichte BMF-Schreiben entgegenstehen.
Quelle: , veröffentlicht auf der Homepage des BMF (il)
Fundstelle(n):
WAAAJ-81464