Steuerverwaltung | Weihnachtsfrieden in NRW (FinMin)
Die Finanzverwaltung
Nordrhein-Westfalen setzt auch in diesem Jahr auf die bewährte Tradition des
Weihnachtsfriedens: Vom Dienstag, 17. bis Dienstag, , verzichten die
Finanzämter des Landes auf belastende Maßnahmen wie Vollstreckungen oder
unangekündigte Betriebsprüfungen.
Der Weihnachtsfrieden bedeutet, dass während dieser Zeit grundsätzlich keine neuen Vollstreckungsmaßnahmen auf den Weg gebracht und Prüfberichte nicht versendet werden. Handeln werden die Ämter nur, wenn ein schnelles Eingreifen der Finanzverwaltung unerlässlich ist – zum Beispiel um wegen drohender Verjährung Steuerausfällen zuvorzukommen.
Steuerbescheide hingegen werden weiterhin verschickt – insbesondere, um Steuererstattungen zügig auszuzahlen und finanzielle Entlastung zu ermöglichen. Auch Mahnungen werden in dieser Zeit nicht zurückgehalten.
Quelle: Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung v. (il)
Fundstelle(n):
CAAAJ-81462