Online-Nachricht - Freitag, 13.12.2024

Steuerverfahren | Weihnachtsfrieden in Hessen (FinMin)

Auch die hessischen Finanzämter achten in diesem Jahr den Weihnachtsfrieden. Das bedeutet, dass die Steuerverwaltung vom 20. bis mit wenigen Ausnahmen von belastenden Maßnahmen absieht, um dem besonderen Charakter der Feiertage Rechnung zu tragen.

Was beinhaltet der Weihnachtsfrieden der hessischen Finanzämter?

Alle 28 hessischen Finanzämter sehen bis auf Ausnahmefälle für die Zeit vom 20. bis 31.12. davon ab, für die Bürgerinnen und Bürger belastende Maßnahmen zu ergreifen. Sie werden:

  1. keine Steuern oder andere Abgaben anmahnen,

  2. Zwangsgelder weder androhen noch festsetzen,

  3. Steuerpflichtige nicht zum Finanzamt vorladen,

  4. Vollstreckungshandlungen unterlassen,

  5. keine Außenprüfungshandlungen vornehmen und

  6. in Steuer- und Bußgeldverfahren

    1. die Einleitung eines Steuerstraf- und Bußgeldverfahrens dem oder der Steuerpflichtigen nicht bekannt geben,

    2. Steuerpflichtige nicht zur Vernehmung oder Anhörung vorladen,

    3. keine Bußgeldbescheide zustellen und

    4. Vollstreckungsmaßnahmen in Bußgeldsachen unterlassen.

Quelle: Hessisches Ministerium der Finanzen, Pressemitteilung v. (il)

Fundstelle(n):
SAAAJ-81461